STATUTEN
Statuten Fanclub Dario Cologna
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Name und Sitz
Art. 1
Unter dem Namen „Fanclub Dario Cologna“ besteht mit Sitz in Val Müstair ein Verein im Sinne von Art 60 ff. ZGB.
2. Zweck und Ziele
Art. 2
Der Verein bezweckt, den Langläufer Dario Cologna auf jegliche Art und Weise zu unterstützen sowie die Kameradschaft im Verein zu fördern und zu pflegen, sei es an der Teilnahme der Rennen oder an Organisationen von Festen und Empfängen.
3. Dauer
Art. 3
Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.
II. Besondere Bestimmungen
A. Mitgliedschaft
1. Arten der Mitgliedschaft
Art. 4
Der Verein besteht aus Aktivmitgliedern und Gönnern.
2. Aktivmitglieder
Art. 5
Jedermann ist berechtigt, als Aktivmitglied dem Verein beizutreten.
3. Gönner
Art. 6
Interessierte, welche den Verein zusätzlich zur Aktivmitgliedschaft finanziell unterstützen, werden als Gönner bezeichnet.
4. Beitritt
Art. 7
Natürliche und juristische Personen werden nach erfolgter Zahlung des Jahresbeitrages Mitglied des „Fanclub Dario Cologna“.
5. Beendigung der Mitgliedschaft
Art. 8
Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Bei nicht mehr Einzahlung des Jahresbeitrages erfolgt automatisch die Beendigung der Mitgliedschaft. Statuten Fanclub Dario Cologna 2
6. Haftung auf Reisen
Art. 9
Der Verein lehnt jegliche Haftung bei den von ihm veranstaltenden Reisen zu Langlaufrennen und Anlässen ab. Die Vereinsmitglieder sind um ausreichenden Versicherungsschutz auf Reisen zu Langlaufrennen und Anlässen selber besorgt.
B. Rechte und Pflichten der Fanclubmitglieder
1. Rechte der Mitglieder
Art. 10
Die Rechte der Mitglieder sind:
· Stimm- und Wahlrecht an der Vereinsversammlung
2. Pflichten der Mitglieder
Art. 11
Die Pflichten der Mitglieder sind:
- Leistung der Jahresbreiträge
C. Organe
1. Vereinsversammlung
Art. 12
Die Vereinsversammlung ist die Versammlung aller Mitglieder des Vereins. Sie findet jeweils Ende Oktober/ Anfang November statt.
2. Befugnisse der Vereinsversammlung
Art. 13
Die Vereinsversammlung hat folgende Befugnisse:
- Wahl des Vorstands
- Wahl der Revisore
- Genehmigung der Vereinsversammlungsprotokolle
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Genehmigung der Jahresrechnung und der Jahresberichte
- Änderung der Statuten
- Beschlussfassung über alle ordentlich angekündigten Traktanden
3. Einladung und Anträge
Art. 14
Die Einladung zur jährlichen Vereinsversammlung sowie die Bekanntmachung der Traktandenliste erfolgen mittels persönlicher Einladung. Anträge zur Generalversammlung sind mindestens zehn Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen
4. Vorstand
Art. 15
Der Vorstand besteht aus acht Mitgliedern. Es besteht folgende Ämteraufteilung:
-
Präsident
Aktuar*
Kassier*
Chef Transporte/Reisen*
Chef Material*
Verantwortlicher Treichelgruppe*
Verantwortlicher Fanshop*
Der Vizepräsident wird aus den mit *versehenen Personen gewählt. Der Vorstand wird v on der Vereinsversammlung auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.
5. Aufgaben des Vorstandes
Art. 16
Die Aufgaben des Vorstands sind:
- Wahrung der Vereinsinteressen und tatkräftige Leitung des Vereins
- Ausführung der Beschlüsse der Vereinsversammlung
- Erfüllung der Aufgaben gemäss Statuten
- Einberufung der Vereinsversammlung
6. Stimmrecht bei Vorstandssitzungen
Art. 17
Bei Vorstandssitzungen hat jedes anwesende Vorstandsmitglied eine Stimme. Bei Stimmgleichheit entscheidet der Präsident.
7. Rücktritt von Vorstandsmitgliedern
Art. 18
Vorstandsmitglieder können innerhalb der Amtsperiode nur aus wichtigen Gründen zurücktreten.
8. Revisoren
Art. 19
Die Vereinsversammlung wählt zwei Revisoren. Eine Wiederwahl ist möglich.
D. Wahlen und Abstimmungen
1. Mehrheit
Art. 20
Für Abstimmungen und Wahlen ist das einfache Mehr erforderlich, sofern nicht Statuten oder Gesetz ein qualifiziertes Mehr vorschreiben.
2. Verfahren
Art. 21
Die Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen.
3. Stichentscheid
Art. 22
Der Präsident besitzt in der Vereinsversammlung kein Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit besitzt er den Stichentscheid.
4. Statutenrevision
Art. 23
Für eine Partial- oder Totalrevision der Statuten ist ein Zweidrittelsmehr der Vereinsversammlung erforderlich.
5. Auflösung
Art. 24
Für eine Auflösung des Vereins ist ein Dreiviertelsmehr der Vereinsversammlung erforderlich. Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen einer jugendsportfördernden Organisation zu.
E. Finanzielle Verpflichtungen
1. Jahresbeitrag
Art. 25
- Der Jahresbeitrag für Aktivmitglieder beträgt mindestens 30 CHF.
- Der Jahresbeitrag für Familien beträgt mindestens 50 CHF (unabhängig von der Anzahl Kindern).
2. Haftung
Art. 26
Der Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen.
3. Vereinsjahr
Art. 27
Das Vereinsjahr beginnt jeweils am 1. November und endet am 31. Oktober des Folgejahres.
4. Dauer
Art. 28
Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.
5. Einnahmen
Art. 29
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
- Jahresbeiträgen
- Freiwilligen Zuwendungen von Gönnern
- Sponsorenbeiträgen
6. Ausgaben
Art. 30
Die Ausgaben des Vereins bestehen aus:
- Durchführung von Reisen zu den Langlaufrennen
- Ausgaben für Vereinsmittel/Fanclubartikel
- Organisieren von Anlässen jeglicher Art
F. Schlussbestimmungen
1. Statutenunkenntnis
Art. 31
Statutenunkenntnis entschuldigt nicht.
2. Inkrafttreten der Statuten
Art. 32
Diese Statuten wurden von der Generalversammlung vom 09.12.2017 angenommen. Die Statuten treten ab sofort in Kraft.
Val Müstair, 27.12.2017
Der Präsident: Sascha Fliri
Der Vizepräsident: Josef Tschenett